REGULATORISCHES
DR. KUEKE SETZT SICH FÜR STANDARDS EIN
Seit der Gründung des Unternehmens ist es uns wichtig, sowohl bei der Herstellung als auch bei der Anwendung unserer Produkte Standards einzuhalten und weiterzuentwickeln. Hier geben wir Ihnen eine Übersicht der wichtigsten regulatorischen Themen, die unser Handeln bestimmen.
PRODUKTION VON BIOZIDEN
Das Errichten und Betreiben einer Anlage, in denen Biozide oder ihre Wirkstoffe gemahlen, gemischt, abgepackt oder umgefüllt werden, sind nach §4 BImSchG genehmigungspflichtig, soweit eine Menge von mehr als 5 Tonnen täglich gehandhabt werden kann.
Der Dr. Küke GmbH wurde für den Standort Bissendorf auf Grund ihres Antrags die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Chlordioxidproduktion (Nr 4.2 des Anhang 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG – 4. BImSchV) mit einer Tageskapazität von 165 Tonnen seitens des staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Hannover erteilt.
INVERKEHRBRINGEN VON BIOZIDPRODUKTEN
DK-DOX® In Situ Biozide unter der VERORDNUNG (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten
Seit dem 01.September 2013 ist diese Verordnung in Kraft und löst die bis dahin gültige Richtlinie 98/8/EG ab. Für alle Biozide gilt ab dem 01.09.2013, dass Biozidprodukte nur auf dem Markt bereitgestellt oder verwendet werden dürfen, wenn sie zuvor zugelassen wurden.
Ausnahmen hiervon sieht die Verordnung vor für BP, die ausschließlich Altwirkstoffe enthalten, die noch bewertet werden (Artikel 89 der Verordnung 528/2012 und §28 Chemikaliengesetz).
Diese Altwirkstoffe werden in der VERORDNUNG (EU) Nr. 1062/2014 vom 4. August 2014 benannt.
DK-DOX® Produkte erzeugen den bioziden Altwirkstoff Chlordioxid. Dieser ist in der Verordnung 1062/2014 für die Produktarten 2,3,4,5,11 und 12 als Altwirkstoff unter der Nummer 491 gelistet.
DK-DOX® Produkte dürfen damit auf dem Markt bereitgestellt und verwendet werden bis zur Genehmigung/Nichtgenehmigung des Altwirkstoffs.
Das Inverkehrbringen von Biozidprodukten unterliegt bis dahin den nationalen gesetzlichen Regelungen.
Auf dem „59th meeting of representatives of Members States Competent Authorities for the implementation of Regulation 528/2012 concerning the making available on the market and use of biocidal products” (59th CA Meeting) wurde festgelegt, dass ab dem 01. September 2015 das in situ Biozid Chlordioxid nur noch auf dem Markt bereitgestellt werden darf, wenn der Lieferant der Precursoren auf der Artikel 95 Liste steht.
Der Lieferant der Precursoren gemäß Artikel 95 ist auch gleichzeitig der Vertreter des Wirkstoffdossiers. Weiterhin gilt, dass das gesamte in situ System (Vorläufersubstanz – Wirkstoff) Teil des Wirkstoffdossiers ist.
Der Altwirkstoff Chlordioxid der unter der VERORDNUNG (EU) Nr. 1062/2014 noch unter Nr. 491 geführt wird, wird jetzt als in situ Generierungssystem betrachtet. In dem 59th CA Meeting wird jetzt Chlordioxid wie folgt definiert und unterschieden:
- Chlorine dioxide generated from sodium chlorite by electrolysis
- Chlorine dioxide generated from sodium chlorite by acidification
- Chlorine dioxide generated from sodium chlorite by oxidation
Diese in situ Systeme werden derzeit bewertet.
DK-DOX® fällt unter das Generierungssystem „Chlordioxid hergestellt aus Natriumchlorit durch Oxidation“. Durch das Wirkstoffdossier sind neben dem Precursor Natriumchlorit auch die Oxidationsmittel als Precursoren mit abgedeckt.
Die Dr. Küke GmbH stellt sicher, dass der im 59th CA Meeting definierte Ausgangstoff für die Herstellung von DK-DOX Produkten, Natriumchlorit, ausschließlich in der Lieferkette von dem Dossier-Vertreter für das Generierungssystem bezogen wird. Dieser ist auf der Artikel 95 Liste aufgeführt.
ANWENDUNG VON BIOZIDPRODUKTEN
Auch die Anwendung von Biozidprodukten unterliegt in den meisten Fällen Normen und Regelwerken. Durch jahrelange Fokussierung auf den Wirkstoff Chlordioxid liegt im Unternehmen eine Fachkompetenz vor, die aktiv in Normungsarbeit eingebracht wird. So unterstützen wir die Fortführung des allgemein anerkannten Standes der Technik.
DIN
Mitarbeit im Normenausschuss 119-07-13-01 Arbeitskreis „EN für die In-Situ Erzeugung und Dosierung von Bioziden zur Wasserbehandlung“
Infolge Benennung der deutschen Experten u.a. Dr. Fritz Küke durch den Normenausschuss für die Mitarbeit in der CEN/TC 164/WG 16 „Anlagen zur In-Situ-Erzeugung und Dosierung von Bioziden zur Wasserbehandlung“
DVGW
Projektkreis W-PK-1-3-15 „W 263 Hygiene in der Wasserversorgung“
FIGAWA
Sektoren:
– Infrastruktur Wasser
– Wasseraufbereitung
– Wassermessung & -sensoring
– Trinkwasserinstallation
VCI
1. Arbeitskreis „Biozide“
Ö-Norm
M 5879-3 Anforderungen an Chlorungsanlagen zur Wasserbehandlung
– Teil 3 Chlordioxidanlagen