GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG

GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG

GEFÄHRDUNGS-
BEURTEILUNG

GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG NACH 42. BImSchV

Gemäß der am 19.08.2017 in Kraft getretenen 42. BImSchV muss vor Inbetriebnahme oder dem Wiederanfahren von Anlagen eine Gefährdungsbeurteilung durch eine hygienisch fachkundige Person erfolgen.

Hierbei wird die Verdunstungskühlanlage im Hinblick auf Verstoß gegen oder Nichteinhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik beurteilt, wobei eine besondere Betrachtung auf hygienische oder chemische Beeinflussung des Nutzwassers gelegt wird.

Die Gefährdungsbeurteilung wird entsprechend der VDI 2047-2 durchgeführt und die gesamte Anlage im Hinblick auf bestehende Mängel bei der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik beurteilt. Die 42. BImSchV fließt mit in die Gefährdungsbeurteilung ein und ist Bestandteil der Bewertung von Mängeln an der Verdunstungskühlanlage.

GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG NACH 42. BImSchV

Gemäß der am 19.08.2017 in Kraft getretenen 42. BImSchV muss vor Inbetriebnahme oder dem Wiederanfahren von Anlagen eine Gefährdungsbeurteilung durch eine hygienisch fachkundige Person erfolgen.

Hierbei wird die Verdunstungskühlanlage im Hinblick auf Verstoß gegen oder Nichteinhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik beurteilt, wobei eine besondere Betrachtung auf hygienische oder chemische Beeinflussung des Nutzwassers gelegt wird.

Die Gefährdungsbeurteilung wird entsprechend der VDI 2047-2 durchgeführt und die gesamte Anlage im Hinblick auf bestehende Mängel bei der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik beurteilt. Die 42. BImSchV fließt mit in die Gefährdungsbeurteilung ein und ist Bestandteil der Bewertung von Mängeln an der Verdunstungskühlanlage.

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DUNGSBEUR-
TEILUNG NACH 42. BImSchV

Gemäß der am 19.08.2017 in Kraft getretenen 42. BImSchV muss vor Inbetriebnahme oder dem Wiederanfahren von Anlagen eine Gefährdungsbeurteilung durch eine hygienisch fachkundige Person erfolgen.

Hierbei wird die Verdunstungskühlanlage im Hinblick auf Verstoß gegen oder Nichteinhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik beurteilt, wobei eine besondere Betrachtung auf hygienische oder chemische Beeinflussung des Nutzwassers gelegt wird.

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SIE HABEN FRAGEN ZUR GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG?

Als autorisiertes Unternehmen führen wir eine umfassende Gefährdungsbeurteilung Ihrer Anlagen durch.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir unterbreiten Ihnen gern ein individuelles Angebot.

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